Der European Accessibility Act – was ist das eigentlich?
Der European Accessibility Act (EAA) ist ein europaweiter gesetzlicher Rahmen mit dem Ziel, die Zugänglichkeit (Accessibility) von Websites, Apps und Online-Tools für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Dadurch sollen Inklusion und Teilhabe gefördert werden. Dieses Gesetz wird in jedem EU-Mitgliedsland umgesetzt und fördert die gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen (Altersdiskriminierung).
Das Gesetz verpflichtet bestimmte Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dazu, ihre digitalen Angebote und Plattformen so zu gestalten, dass sie von allen genutzt werden können. Wer im Internet Dienstleistungen und Produkte verkauft, muss die Webseite, auf der sie angeboten und verkauft werden, ab 2025 barrierefrei gestalten. Digital barrierefrei bedeutet, den WCAG-Standards (AA) konform zu sein. Eine Drittanbieter-Software, die in einer Webseite und/oder einem Online-Shop verwendet wird, muss ebenfalls barrierefrei sein.
Das Gesetz gilt für Online-Shops, Webseiten und Software (z. B. Apps), bis hin zu Bankomaten, die ab dem 28. Juni 2025 online gestellt werden. Diese müssen gesetzlich also von Anfang an barrierefrei sein. Für Software und digitale Präsenzen, die vor dem 28. Juni 2025 erstellt wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 27. Juli 2030.
Kernziele des EAA
Der European Accessibility Act verfolgt mehrere zentrale Ziele:
1. Gleichberechtigung und Inklusion:
Menschen mit Behinderungen sollen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Dienstleistungen und Produkten erhalten.
2. Einheitliche Standards in der EU:
Durch die Harmonisierung der Barrierefreiheitsanforderungen in allen Mitgliedsstaaten soll ein gemeinsamer Markt für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen entstehen.
3. Wettbewerb und Innovation fördern:
Unternehmen sollen motiviert werden, innovative und barrierefreie Lösungen zu entwickeln, um ihre Marktchancen zu erhöhen.
4. Rechtssicherheit schaffen:
Durch klare gesetzliche Vorgaben werden Unternehmen frühzeitig auf die Anforderungen vorbereitet und können entsprechende Maßnahmen treffen.
5. Barrieren in der digitalen und physischen Welt abbauen:
Neben digitalen Angeboten sollen auch physische Geräte wie Bankautomaten und E-Book-Reader barrierefrei gestaltet werden.
Fazit
Der European Accessibility Act ist ein wichtiger Meilenstein für eine barrierefreie digitale Zukunft in Europa. Er stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen besseren Zugang zu digitalen Dienstleistungen und Produkten erhalten, während Unternehmen und öffentliche Einrichtungen klare Leitlinien für die Umsetzung erhalten. Die einheitlichen EU-weiten Standards fördern nicht nur Inklusion, sondern stärken auch den digitalen Binnenmarkt. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen, um rechtzeitig die notwendigen Anpassungen vorzunehmen und von den Chancen barrierefreier Innovationen zu profitieren.